Beratung & Service

Pflegeberatung & Services für eine bessere Pflege von morgen

Wünschen Sie eine kostenlose Voreinschätzung Ihres möglichen Pflegegrads vor Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD)?

Der kostenlose Pflegegradrechner vom PflegeBetreuer gibt Ihnen eine erste Orientierung, welcher Pflegegrad in Ihrer persönlichen Situation möglich ist. So können Sie Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung einschätzen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Module vom Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit bewertet werden und können den Online-Pflegegradrechner (früher Pflegestufenrechner) einfach und kostenlos nutzen.

Pflegegradrechner - für Sie 100% kostenfrei
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Was Sie über die 5 Pflegegrade und entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung wissen müssen

urch einen der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen) erfüllt die Pflegeversicherung ihre Aufgabe, pflegebedürftigen Versicherungsnehmern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Durch unterschiedliche Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege etc.) erhalten Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychisch bedingten Einschränkungen und Erkrankungen die Möglichkeit, ihren Alltag weitgehend eigenständig zu gestalten und sich angemessen pflegen zu lassen. Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Antrag auf einen Pflegegrad) können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert. Sie können daher die gleichen Kontaktdaten verwenden. Angehörige und Pflegebedürftige sind oft unsicher und zögern, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen. Viele Betroffene sind unsicher, ob sie die Kriterien einer Pflegebedürftigkeit erfüllen. Mit Hilfe eines Pflegegradrechners (früher Pflegestufenrechner) können Sie eigenständig, unter Beantwortung verschiedener Fragen zu Ihrem Alltag, kostenlos und einfach Ihren möglichen Pflegegrad berechnen lassen. Die Beantragung eines Pflegegrades (früher Antrag auf Pflegestufe) sowie der Erhalt von Pflegeleistungen ist Ihr gutes Recht. Durch Ängste und Zögern können Ihnen mehrere tausend Euro an Leistungen entgehe