Pflegegrad-Antrag
Pflegegrad online beantragen
Wir wickeln die Beantragung, die Höherstufung oder den Widerspruch eines Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab. Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegrad-Antrags.
Wir haben die wichtigsten Informationen, die Sie brauchen für Sie zusammengefasst:
Pflegegrad beantragen, erhöhen oder widersprechen: Alles was Sie wissen müssen
Das Wichtigste zum Pflegegrad-Antrag
Verringert sich die Selbständigkeit im Alltag durch Krankheit, Unfall oder Alterserscheinungen wird eine Unterstützung durch Dritte immer wichtiger. Um eine Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu beantragen.
Ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief an Ihre Pflegekasse reichen dabei als formloser Erstantrag für einen Pflegegrad (früher Pflegestufe).
Beantragen Sie den Pflegegrad so frühzeitig wie möglich: Das Datum Ihres (formlosen) Erstantrags ist entscheidend für den Beginn Ihrer möglichen Leistungsansprüche. Bis das Pflegegrad-Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad abgeschlossen ist, können einige Woche vergehen. Ihre Leistungsansprüche können Sie rückwirkend geltend machen bis zu dem entsprechenden Datum Ihres Pflegegrad-Antrags.
Nach Ihrem formlosen Erstantrag auf Pflegeleistungen meldet sich die Pflegekasse innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen bei Ihnen und sendet Ihnen ein eigenes Formular mit näheren Rückfragen zu Ihrer Person. Zudem wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) beauftragt, um einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) zwischen 1 und 5 zu ermitteln. Je höher Ihr dabei festgestellter Pflegegrad, desto höhere Pflegeleistungen können Sie erhalten. Das Pflegegrad-Verfahren von der Antragstellung bis zum Pflegegrad-Bescheid dauert in der Regel fünf Wochen (25 Arbeitstage).
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
Pflegebedürftig sind Betroffene mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die sie nicht selbständig kompensieren können. Dabei muss die geminderte Selbständigkeit mindestens für eine zukünftige Dauer von sechs Monaten bestehen.
Ihr höchstmöglicher Pflegegrad ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung: Unsere Pflegeexperten schätzen Ihre Pflegebedürftigkeit telefonisch ein und beraten Sie, welche Erfolgschancen Sie für einen Pflegegrad haben.
Das Wichtigste zur Pflegegrad-Höherstufung
Vielleicht haben Sie erst vor Kurzem die Einstufung in einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhalten und sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Möglicherweise ziehen Sie aber auch schon seit längerem in Erwägung, einen Antrag auf Höherstufung der Pflegeleistungen zu stellen. Wir haben alle wichtigen Informationen und Hinweise für Sie zusammengestellt – so sind sie für die Beantragung einer Höherstufung gut gerüstet.
Die Erfahrung aus vielen Fällen unserer Pflegeexperten hat gezeigt, dass es sich oft lohnt, die Überprüfung des bisherigen Pflegegrades anzustoßen, auch wenn sich die Pflegesituation vordergründig nur gering geändert hat.
Überprüfungsbegutachtungen werden in der Regel von den Krankenkassen angesetzt. Ab Pflegegrad 2 dienen die regelmäßig gesetzlich verpflichten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI dazu, Veränderungen hinsichtlich höherem Pflegebedarf aufzuzeigen. Dennoch können auch Sie selbst bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder Erhöhung der Pflegebedürftigkeit einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen, um höhere Pflegeleistungen einzufordern.
20 Prozent aller Betroffenen haben einen zu niedrigen Pflegegrad (früher Pflegestufe), obwohl sich die Pflegesituation nicht oder kaum verändert hat. Prüfen Sie daher, ob Sie auch betroffen sind.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Pflegegradrechner, um Ihren Pflegegrad selbständig einzuschätzen oder kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Das Wichtigste zum Pflegegrad-Widerspruch
In einigen Fällen wird der Pflegegrad-Antrag von der Pflegekasse abgelehnt oder der Pflegegrad wurde zu gering eingestuft. Wenn Sie mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden sind und Ihr Hilfebedarf im Alltag nicht ausreichend abdeckt wird, haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
Beim Pflegegrad-Widerspruch kommt es darauf an, gegenüber der Pflegekasse herauszustellen und zu begründen, warum Ihre Pflegebedürftigkeit nicht richtig beurteilt wurde.
Zunächst reicht es, um die Widerspruchsfrist zu wahren, formlos den Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen und die Begründung nachzureichen.
Sie können eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Überprüfen Sie, welche Informationen im Gutachten fehlen oder falsch dargestellt wurden oder ob medizinische Dokumente außen vorgelassen wurden. Begründen Sie anschließend, warum der Pflegegrad-Bescheid nicht korrekt ist.
Um die Einhaltung der Widerspruchsfrist beweisen zu können, ist es ratsam, einen Beleg über den Widerspruch zu haben. Sei es eine Bestätigung Ihrer Pflegekasse, eine Rücksendeschein durch ein Einschreiben oder eine Faxbestätigung.
Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Nach Ihrem Widerspruch prüft die Pflegekasse Ihre Begründung und veranlasst in der Regel eine Zweitbegutachtung entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Begutachtungstermin.
Verläuft Ihr Widerspruch durch die Neubegutachtung erfolgreich, wird ein Abhilfebescheid nach § 72 VwGO erlassen. Wird kein Abhilfebescheid erlassen, erfolgt ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.
Das Widerspruchsverfahren ist komplex und bedarf einer guten Begründung. Der Pflege-Betreuer unterstützt Sie gerne, Ihre Argumentation pflegefachlich zu begründen.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt zu wenden.